Im Rahmen von Streitsituationen kann es immer wieder vorkommen, dass der Sachverhalt des Streites nicht eingeschätzt oder klar definiert werden kann. Um die Situation trotzdem klären zu können, bietet sich der Rückgriff auf ein professionelles Gutachten an. Dieses wird von einem Gutachter erstellt, welcher sich gut über den jeweiligen Sachverhalt auskennen muss, um die Tatsachen neutral klarstellen zu können.
Ein Gutachten ist nicht gleich ein Gutachten, denn auch diese verfügen über wesentliche Unterschiede. Demzufolge werden die Gutachten zunächst in die zwei Arten des Privat- und Gerichtsgutachtens unterteilt.
Das Privatgutachten wird von einer Privatperson, einer öffentlichen Körperschaft oder einer privaten Institution beauftragt und muss vom jeweiligen Sachverständigen neutral und absolut unabhängig erstellt werden. Der Gutachter darf hierbei weder Partei ergreifen noch auf die Mitwirkung eines Fremden zurückgreifen. Außerdem darf im Rahmen eines privaten Gutachtens keine Wertung vorgenommen oder ein Schuldiger benannt werden. Im Gegensatz zum Privatgutachten wird das Gerichtsgutachten vom Gericht in Auftrag gegeben. Es dient dazu, Sachverhalte in einem laufenden Verfahren aufklären sowie eine bessere Einschätzung hierzu geben zu können. Grundsätzlich darf ein Sachverständiger im Zuge der Gerichtsgutachtenserstellung lediglich auf die Fragen Bezug nehmen, die vom Gericht gestellt wurden. Auffälligkeiten, die dem Gutachter abseits dieser Fragen ins Auge fallen, dürfen nicht weiter berücksichtigt werden. Denn würden diese Auffälligkeiten Berücksichtigung finden, könnte es dazu führen, dass der Gutachter als befangen eingestuft und das gutachterliche Schreiben nicht mehr vor Gericht akzeptiert wird.
Neben dem Gerichts- und Privatgutachten können noch weiter Gutachtensarten, wie beispielsweise das Parteiengutachten oder das Versicherungsgutachten, aufgegliedert werden. Um welche Gutachtensart es sich schlussendlich handelt, ist somit von der beauftragten Person oder dem zu begutachtenden Gegenstand abhängig.
Egal, welche Gutachtensart erstellt werden soll, unterliegt dessen Erstellung bestimmten Richtlinien. So muss der Gutachter bei der Erstellung nicht nur parteiunabhängig sein, sondern auch gewissenhaft und sorgsam vorgehen. Außerdem müssen alle Meinungen stets fachlich begründet sein, weshalb ein themenspezifisches Wissen eine besonders wichtige Voraussetzung für die Gutachtenserstellung ist.
Ob ein Gutachter über das nötige Fachwissen verfügt, kann dieser mit Zertifikaten oder anderen Prüfungsnachweisen belegen. Dieses Fachwissen muss vom Gutachter im Rahmen eines Gutachtens dann auf eine für Laien verständliche Art und Weise aufbereitet und beschrieben werden. Mithilfe dieses klaren Aufbaus und des verständlichen Stils soll ein gutachterliches Schreiben alle offenen Fragen zum bestehenden Sachverhalt klären. Demnach bringt ein professionell erstelltes gutachterliches Schreiben Klarheit in eine bestehende Streitfrage und wirft dabei keine weiteren Fragen auf.
Bausachverständigenbüro
Tebinka
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