Putz hat als Oberschicht des Baumaterials zahlreiche Aufgaben. Während er als Element der Inneneinrichtung die Wände einkleidet und so verschönert, muss er diese gleichzeitig vor schadhaften Einflüssen durch das Rauminnere schützen. Diese schadhaften Einflüsse sind vor allem Temperaturschwankungen und die Luftfeuchtigkeit im Gebäudeinneren. Gleichzeitig ist er durch Verformungen und Spannungen beansprucht und kann auch durch Feuchtigkeit aus der Wand in Mitleidenschaft gezogen werden.
Schäden am Putz fallen auch Laien sofort ins Auge und sind ein Mangel, der rasch behoben werden sollte. Häufig weisen sie auf eine mangelhafte Spachteltechnik beim Verputzen oder auf tiefer liegende Probleme hin. Deswegen sollte diese Bewertung von Bauschäden von einem Experten durchgeführt werden.
Eines der häufigsten Schadensbilder an Putz sind Risse. Diese werden je nach Aussehen in Einzelrisse, Netzrisse und Haarrisse unterteilt. Sie entstehen durch Spannungen, die auf den Putz einwirken.
Einzelrisse weisen auf ein unterschiedliches Setzverhalten des Baumaterials hin. Für ihre Behebung ist es wichtig, zu ermitteln, ob ein neuer Verputz ebenfalls Spannungen ausgesetzt würde. Auf Mantelbeton kann unter dem Putz häufig ein Riss im Beton an der gleichen Stelle festgestellt werden. Bei Mauersteinen werden nicht selten offene Fugen sichtbar. Bei Rissen mit rechtwinkligem Rissbild liegen häufig in darunterliegenden, falsch verlegten Dämmplatten oder Stahlbetonteilen begründet.
Netzrisse weisen auf eine falsche Putztechnik hin. Sie treten vor allem bei geglätteten Verputzungen auf, da in den oberen Schichten eine andere Konzentration des Glättungsmittels vorliegt als in tieferen Schichten. Die Schichten reagieren so unterschiedliche auf Temperaturschwankungen und bilden durch innere Spannung Risse. Auch Dämmputz zeigt ähnliche Schadensbilder. Daneben können auch Formänderungen von Mauersteinen die Ursache sein.
Haarrisse sind besonders feine Risse, welche die Schutzfunktion des Putzes nicht beeinträchtigen. Sie werden als „unwesentliche“ Mängel eingestuft und können deswegen nicht als Grund für Regressforderungen genutzt werden. Die Einschätzung der Beeinträchtigung erfolgt anhand der Werkvertragsnorm entsprechend klarer Kriterien.
Putzablösungen entstehen, wenn der Untergrund des Putzes nicht an diesem haftet. Dies kann etwa passieren, wenn ein ungeeigneter Putz verwendet wurde. Aber auch Feuchtigkeit im Baumaterial kann die Ursache sein. In jedem Fall bedarf ein solches Schadbild einer genauen Ursachenkontrolle.
Oberflächenmängel entstehen durch eine falsche Putztechnik. Durch Putzanschlusslinien, sichtbare Gerüstbefestigungspunkte und andere Unebenheiten entstehen unschöne Unregelmäßigkeiten an der Hauswand. Hier ist bei Beanstandungen zu beachten, wie stark das optische Bild des Putzes beeinträchtigt wird und ob dieser seine Schutzfunktion erfüllt. Auch eine unterschiedliche Dicke der Putzschicht kann zu Mängelrabatten führen.
Bausachverständigenbüro
Tebinka
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