Es gibt viele Gründe, weshalb ein Sachverständiger für das Bauwesen hinzugezogen werden sollte oder sogar muss. Häufige Gründe sind zum Beispiel Auftreten von Schimmelbefall oder Bauschäden im Allgemeinen. Einen Sachverständigen zu befragen macht grundsätzlich immer Sinn, wenn die Ursachen für einen Mangel abgestellt werden sollen. Ein Gutachter verfügt über ein ganz anderes Know-how, einen Schaden zu bewerten oder eine Einschätzung abzugeben, als es ein herkömmlicher Handwerker kann. Nach seiner Inaugenscheinnahme wird er Lösungsvorschläge unterbreiten.
Aber es kann auch der Fall eintreten, dass das Gutachten eines Sachverständigen zwingend benötigt wird. Dies kann vorkommen, wenn Regressansprüche an den Unternehmer eines bestimmten Gewerkes gestellt werden sollen, welches fehlerhaft ausgeführt wurde.
Gutachtenerstellung bei Rechtsstreiten
Die Gutachtenerstellung ist, je nachdem um was für eine Art von Schaden oder Begutachtung es sich handelt, immer individuell. Es kommen Messgeräte, Vergleichswerttabellen und vieles mehr zum Einsatz. Die Erstellung eines Gutachtens kann unter Umständen einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen, weil alles akribisch genau überprüft und/oder gemessen wird. Der Sachverständige wird zum Abschluss eine Versicherung an Eides statt abgeben, ein unterschriebenes und mit einem Siegel versehenes Gutachten überreichen und dieses erläutern. Dies wäre der typische Ablauf für ein Gerichtsgutachten, auf welches eine Klage gestützt werden kann.
Ein Sachverständiger wird ad hoc keine konkrete Aussage treffen. Es ist durchaus möglich, dass er bei einer privaten Beauftragung eine grobe Einschätzung geben wird. Generell ist die Gutachtenerstellung aber sehr diffizil und wird mit den unterschiedlichsten Methoden ausgewertet. Im Bauingenieurwesen gibt es für alle Eventualitäten Standardwerke, Tabellen, Richtwerte und Normen. Der Sachverständige wird vor Ort seine Messungen vornehmen, Lichtbildaufnahmen und Notizen machen und dann sein daraus resultierendes Gutachten erstellen.
In dem fertigen Gutachten befindet sich eine Erläuterung, auf welcher Basis die Ergebnisse ermittelt wurden und wie die Gesamtsituation einzuschätzen ist. Bei entsprechender Beauftragung wird es auch eine Rubrik geben, wie man den begutachteten Mangel abstellen kann.
Der kompetente Ratgeber für den Hausherrn
Ein Sachverständiger, den man privat beauftragt, ist mehr als nur ein Gutachter, der fristgerecht ein formvollendetes Schriftstück abliefert. Er wird mit dem Hauseigentümer alles besprechen und verständlich erläutern. Es gibt nicht eine einzige Fragestellung, auf die der Sachverständige keine Antwort hätte. Es werden umsetzbare Lösungsvorschläge durchdacht und unterbreitet.
Der Gutachter hat nicht umsonst das Dienstsiegel als Sachverständiger für das Bauwesen erhalten. Ein langjähriges Studium im Bauingenieurwesen, Weiterbildungen und die entsprechende Berufserfahrung machen ihn aus.
Wer Hilfe bei einer schwierigen baulichen Fragestellung benötigt, ist bei einem Bausachverständigen in den besten Händen. Selbst die Kosten für den Fachmann sind überschaubar.
Bausachverständigenbüro
Tebinka
Inh. Karsten Tebinka
Am Mühlenfeld 11
16547 Birkenwerder
Telefon: 0177-37 611 34
E-Mail: info@baugutachten-tebinka.de
Zertifizierung: DIN EN ISO/IEC 17024:2012 („EURO-Zert“)
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