Ein Wasserschaden zieht hohe Kosten für die Wasserschadensanierung nach sich. Welche Versicherung bei einem Wasserschaden die Kosten übernimmt, hängt von der Ursache des Wasserschadens ab. Weiterhin spielt es eine Rolle, an welchem Teil eines Gebäudes oder an welchen Sachen der Wasserschaden eingetreten ist.
Wir vom
Bausachverständigenbüro Tebinka nehmen eine Bauschadenbewertung vor, um das Ausmaß und die Ursache des Schadens festzustellen. Sie erhalten von uns ein Gutachten, das Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Die Kostenübernahme für die Wasserschadensanierung kann durch verschiedene Versicherungen erfolgen. Um die richtige Versicherung zu benachrichtigen, sollten Sie feststellen, was beschädigt ist. Auch die Ursache entscheidet darüber, welche Versicherung zahlt.
Bei einem Wasserschaden können vier verschiedene Versicherungen zuständig sein:
Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine Elementarschadenversicherung als Zusatzoption zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung an. Sie dient nicht nur zur Vorsorge bei Schäden durch Überschwemmungen, sondern auch durch andere Naturgewalten wie Erdbeben, Lawinen oder Sturm.
Ob eine Versicherung bei einem Wasserschaden die Kosten für die Sanierung übernimmt, hängt auch von der Ursache ab.
Häufig ist ein Rohrbruch die Ursache für einen Wasserschaden. Leitungswasser tritt bestimmungswidrig an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle aus. Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung übernimmt nur dann die Kosten für die Wasserschadenversicherung, wenn der Rohrbruch unbeabsichtigt aufgetreten ist.
Nicht immer muss ein Rohrbruch die Ursache für einen Schaden durch Leitungswasser sein. Ein Wasserschaden kann auch durch Defekte eintreten, etwa an:
Die Versicherung übernimmt die Kosten für unbeabsichtigte Schäden durch solche Defekte.
Haben Sie keine Elementarschadenversicherung in der Haus- oder Gebäudeversicherung vereinbart, erhalten Sie bei einem Schaden durch Hochwasser oder Starkregen keine Leistungen.
Tritt ein Wasserschaden durch grobe Fahrlässigkeit ein, können Gebäude- oder Hausratversicherungen die Leistungen verweigern oder kürzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie vergessen, einen Wasserhahn zuzudrehen. Auch wenn Sie nicht richtig heizen und Leitungen deshalb einfrieren, gilt das als grobe Fahrlässigkeit.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden durch dritte Parteien. Tritt in Ihrer Wohnung ein Wasserschaden durch die Fahrlässigkeit Ihres Nachbarn ein, muss dessen private Haftpflichtversicherung zahlen. Wohnen Sie zur Miete und verursachen Sie durch Fahrlässigkeit einen Wasserschaden in der Mietwohnung, müssen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung informieren.
Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung kann auch die Gebäudeversicherung des Vermieters eintreten. Viele Vermieter legen die jährlichen Prämien für die Gebäudeversicherung über die Nebenkosten auf ihre Mieter um. Nur wenn der Mieter grob fahrlässig gehandelt hat, darf der Vermieter ihn in Regress nehmen.
Informieren Sie als Mieter bei einem Wasserschaden immer Ihren Vermieter. Klären Sie mit ihm, ob dessen Gebäudeversicherung die Kosten für die Wasserschadensanierung übernimmt. Haben Sie den Schaden nicht fahrlässig verursacht, ist mitunter eine Mietminderung möglich.
Damit die Wasserschadensanierung schnell erfolgen kann, müssen Sie Ihre Versicherung nach einem Wasserschaden möglichst umgehend informieren. Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden zu spät meldet. Eine schnelle Sanierung verhindert Folgeschäden.
Die Schadensregulierung durch die Versicherung bei einem Wasserschaden erfolgt umso schneller, je besser Sie den Schaden dokumentieren. Das gelingt mit einer Bauschadenbewertung. Mit unserer modernen Diagnosetechnik stellen wir fest, wie stark die Bausubstanz geschädigt ist. Wir erstellen Ihnen ein Gutachten für die Versicherung.
Nachdem Sie den Schaden dokumentiert haben, können Sie sofort Handwerker mit der Wasserschadensanierung beauftragen. Das ist wichtig, um Folgeschäden wie Schimmelbildung zu verhindern.
Welche Versicherung bei einem Wasserschaden die Kosten übernimmt, hängt von der Ursache ab und davon, wo der Schaden aufgetreten ist. Häufig ist ein Rohrbruch oder Leitungswasser die Ursache für den Schaden. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten bei Schäden an beweglichen Sachen.
Bei Schäden an der Gebäudesubstanz zahlt die Gebäudeversicherung.
Wir erstellen Ihnen ein Gutachten über den Wasserschaden und das Ausmaß.
Bausachverständigenbüro
Tebinka
Inh. Karsten Tebinka
Am Mühlenfeld 11
16547 Birkenwerder
Telefon: 0177-37 611 34
E-Mail: info@baugutachten-tebinka.de
Zertifizierung: DIN EN ISO/IEC 17024:2012 („EURO-Zert“)
Bausachverständiger in Frankfurt an der Oder ∙ Bausachverständiger Spreewald ∙ Bausachverständiger in Lübbenau ∙ Bausachverständiger in Brandenburg ∙ Bausachverständiger in Berlin und Potsdam ∙ Bausachverständiger in Cottbus ∙ Bauchsachverständiger in Landkreis Dahme / Spreewald ∙ Bausachverständiger in Bautzen ∙ Bausachverständiger Rheinsberg ∙ Bausachverständiger in Fürstenberg ∙ Bausachverständiger in Straußberg ∙ Bausachverständiger in Berlin ∙ Bausachverständiger in Potsdam ∙ Bausachverständiger in Falkensee ∙ Bausachverständiger am Werbellinsee ∙ Bausachverständiger in Oberhavel ∙ Bausachverständiger in Jüterborg ∙ Bausachverständiger in Brieselang ∙ Bausachverständiger in Nauen ∙ Bausachverständiger in Hennigsdorf ∙ Bausachverständiger in Oranienburg ∙ Bausachverständiger in Lübben ∙ Bausachverständiger in Wustermark