Giftige Holzschutzmittel befinden sich häufig in alten Gebäuden. Die Giftstoffe gelangen durch Ausgasungen in die Umwelt und in den menschlichen Körper. Sie dienten noch vor einigen Jahrzehnten zum Schutz vor Pilzen und holzschädigenden Insekten.
Giftige Holzschutzmittel erkennen Sie mitunter am Geruch und an Ausblühungen auf der Holzoberfläche. Mit einer Bauschadenbewertung lassen sich giftige Substanzen diagnostizieren.
Verschiedene giftige Holzschutzmittel sind bereits seit Jahrzehnten verboten, doch sind sie in älteren Gebäuden mitunter noch anzutreffen. Am stärksten sind Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren von solchen Wohngiften belastet. Chemische Holzschutzmittel dienten zum Schutz vor Pilzen, Insekten und Fäulnis. Sie wurden hauptsächlich in der früheren DDR verwendet, da es dort an qualitativ hochwertigem Bauholz mangelte.
Typische Bestandteile chemischer Holzschutzmittel sind
In der DDR waren diese Holzschutzmittel unter den Handelsnamen Hylotox, Donalith, Karbolineum, Vogel-Fluat, Kulbasal und Kombinal erhältlich. In den alten Bundesländern wurden Holzschutzmittel mit den Hauptbestandteilen PCP und Lindan unter den Namen Xyladekor und Xylamon gehandelt.
Verarbeiten Sie giftige Holzschutzmittel, entstehen Dämpfe, die ein Risiko für Gesundheit und Umwelt sind. Solche Gifte schädigen beispielsweise nützliche Insekten. In belasteten Gebäuden gasen giftige Substanzen mitunter auch noch nach Jahrzehnten aus. Da die Chemikalien schwerflüchtig sind, lassen sich Rückstände davon mit einem Holzschutzmittel-Schnelltest noch nach vielen Jahren nachweisen.
Die Giftstoffe gelangen als Gas oder Staub in die Raumluft. Menschen, aber auch Haustiere atmen sie ein oder nehmen sie über die Haut auf. Ein hohes Risiko besteht bei Gebäuden mit freiliegenden Holzbauelementen wie Balken,
Wandverkleidungen oder Dielungen.
Nicht nur die Raumluft ist mit chemischen Substanzen belastet. Bei einer starken Konzentration der Giftstoffe kann es zu einer Sekundarkontamination kommen. Die Schadstoffe reichern sich in nicht behandelten Objekten wie Raumtextilien, Teppichen oder Tapeten an.
Beim Kontakt mit kontaminiertem Holz können Haut-, Augen- und Atemwegsreizungen auftreten. Bewohnen Sie ein belastetes Gebäude, treten Spätfolgen auf. Sie äußern sich mit Akne, Furunkeln, Kopfschmerzen, Krämpfen, veränderter Blutbildung, Organ- oder Nervenschäden.
Nicht immer lassen sich gesundheitliche Probleme eindeutig auf Holzschutzmittel zurückführen. Solche Beschwerden sind etwa Schlafstörungen, Gewichtsabnahme oder Konzentrationsstörungen. Als Langzeitfolgen können verschiedene bösartige Tumorerkrankungen auftreten.
Giftige Holzschutzmittel erkennen Sie mitunter an einem stechenden Geruch. Da Dachböden häufig gut belüftet sind, bemerken Sie den Geruch von Giftstoffen hier nicht immer. Hinweise auf Schadstoffe sind kristalline Ausblühungen auf der Holzoberfläche. Sie zeigen sich als weiß-gelblicher, feinkrümeliger Staub.
In gedämmten Häusern erkennen Sie Giftstoffe oft nicht. Bei einer Analyse von Holz-, Staub- und Raumluftproben liegt die Belastung mit giftigen Substanzen teilweise unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Dennoch können Holzbauteile kontaminiert sein.
Für einen zuverlässigen Nachweis von Holzschutzmitteln ist eine Bauschadenbewertung durch einen zertifizierten Experten unverzichtbar. Er berät Sie, veranlasst eine Laboranalyse und erstellt ein Gutachten.
Verschiedene Holzsorten sind von Natur aus widerstandsfähig, da sie eine hohe Dichte haben. Langsam gewachsene heimische Hölzer mit einem geringen Splintholzanteil kommen ohne Holzschutzmittel aus.
Gut getrocknetes Holz mit einer relativen
Feuchte von weniger als 20 Prozent bietet schädlichen Insekten keine Nistmöglichkeiten. Thermoholz ist mit Hitze behandelt und widerstandsfähig gegen Insekten- und Pilzbefall.
Bei Neubauten schützt eine geeignete Konstruktion vor Schäden am Holz durch Pilze und Insekten:
Der Einsatz von Holzschutzmitteln ist in der DIN 68800 geregelt. Chemischer Holzschutz ist für Hölzer zu tragenden und aussteifenden Zwecken vorgeschrieben. Die verwendbaren Mittel müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet sein.
Die Holzschutzmittel müssen über eine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) verfügen. Sie sind nach Gebrauchsklassen eingeteilt. Nur Fachbetriebe mit umfassender Erfahrung im Holzschutz dürfen solche Mittel anwenden. Im Handel erhältliche Mittel müssen mit dem RAL-Gütezeichen RAL-GZ 830 gekennzeichnet sein.
Giftige Holzschutzmittel erkennen Sie nicht immer. Allerdings können bei Sanierungsarbeiten oder wenn Sie ein belastetes Gebäude bewohnen, schwerwiegende gesundheitliche Schäden auftreten. Altbauten sind häufig mit giftigen Holzschutzmitteln belastet. Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder sanieren, sollten Sie giftige Holzschutzmittel diagnostizieren lassen.
Bausachverständigenbüro
Tebinka
Inh. Karsten Tebinka
Am Mühlenfeld 11
16547 Birkenwerder
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E-Mail: info@baugutachten-tebinka.de
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